Der Neubau Lengi Müru umfasst vier Ferien-Einfamilienhäuser zuoberst im Dorf Saas-Fee. Die Häuser sind mit auskragenden und gleichzeitig ins Gebäude eingeschnittenen Terrassen versehen. Es handelt sich um Ferienchalets gehobenen Standards. Bauherr und Architekt ist der aus Saas-Fee stammende Jürg Bumann, der sein Architekturbüro in Zürich betreibt.
Auf dem Grundstück an der Zwillikerstrasse in Ottenbach sollten zwei MFH erstellt werden. Diese umfassen 2 bzw. 3 Geschosse und beinhalten 4 bzw. 6 grosse Eigentumswohnungen. Geplant ist die Wände, Decken und das Dach in Brettstapel optiholz® auszuführen. Die Wände aussen werden gedämmt und verputzt.
Die Bauherrschaft beabsichtigte, ein 3-Familienhaus mit einem Anbau für Garagen und Freizeitraum zu erstellen. Die oberen beiden Geschosse sollten für einige Zeit als Wohnung genutzt werden können.
Auf das bestehende Gebäude von rund 20 x 25 m Grundrissfläche wurde eine zweigeschossige Aufstockung geplant. Das bestehende Gebäude - ein rund 30 jähriges Objekt mit Flachdach bestand aus Stahlbetonstützen im Raster von und 3 x 5 m und darübergelegten Brettschichtholzträgern.
Die Zehntenscheune war eines der ältesten erhaltenen Gebäude der Stadt Thun. Nach einem Brand im Jahr 1999 musste diese in Zusammenarbeit mit der Denkmalpflege des Kantons Bern saniert werden.
Die Gemeinde Oberlangenegg entschied Anfang 2000 - es war die Zeit, in der Lothar wütete - dieses Projekt in Holz zu bauen. Mit einem Versorgungszentrum, das bewusst dominant und rasch erkennbar sein sollte, erhält Schwarzenegg einen Dorfkern, der repräsentiert und das Dorfbild belebt.
Beim bäuerlichen Eltern-Betrieb entstand ein Ersatzneubau in Holz, der nebst Wohnungen für die jüngere Generation zusätzliche Wohnungen zwecks Verkauf/Vermietung bieten sollte. Zudem werden 2 Wohnungen als Alters- und Pflegewohngruppe genutzt.
Das bestehende Gebäude in der Thuner Innenstadt wurde zu Geschäftsräumen und Wohnungen umgebaut. Im 1.OG waren drei hohe Stahlbetonträger eingebaut, die von oben rund 70 cm ins Lichtraumprofil hineinragten. Das geplante Ladenlokal sollte mit glatter Decken-Untersicht stützenfrei sein. Die bestehenden Balkenlagen sollten unverändert bestehen bleiben.