07.09.2020
Das öffentliche Beschaffungsrecht (BöB) wurde revidiert und tritt Anfang 2021 in Kraft. Das BöB und die neu publizierte Verständigungsnorm SIA 101 fordern die Berücksichtigung der Nachhaltigkeit über den gesamten Lebenszyklus. Das ist ein klares Bekenntnis zum Baustoff Holz.
Mit der Umsetzung des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) findet ein Paradigmenwechsel hin zu mehr Nachhaltigkeit und Qualitätswettbewerb statt. Ab dem 1. Januar 2021 erhält nicht mehr das günstigste, sondern das vorteilhafteste Angebot den Zuschlag. Die seit August publizierte SIA Ordnung für Leistungen der Bauherren (SIA 101:2020) bestärkt diese Bestrebung. Sie definiert die Berücksichtigung der Nachhaltigkeit über den gesamten Lebenszyklus als eine Grundaufgabe des Bauherrn.
Holz ist ökologisch
und wirtschaftlich
Holz ist ein natürlich nachwachsender Rohstoff. Er hat bei der
Klimafrage deutlich die Nase vorn. Der natürliche Rohstoff punktet aber nicht
nur in Bezug auf die Ökologie. Auch aus ökonomischer Sicht macht der Einsatz
von Holz Sinn: Über den gesamten Lebenszyklus sind Holzbauten heute meist
wirtschaftlicher als Gebäude aus Stahlbeton. Darum setzen grosse und
professionelle Investoren zunehmend auf Holz, obwohl die Planungs- und Baukosten
leicht höher ausfallen können.
Zur Wirtschaftlichkeit tragen mehrere Faktoren bei:
Zusammenhang von Lebenszykluskosten und Bauweise
Wer die Vorgaben aus dem BöB und der SIA 101 konsequent umsetzen will, der setzt künftig auf hohe Qualität und auf einen nachhaltigen Umgang mit den Ressourcen. Der Einsatz von Holz ist die logische Konsequenz.
Einsatz von Schweizer Holz bei öffentlichen Ausschreibungen
Noch besser schneidet Holz aus der Schweiz ab – zumindest was die
ökologischen Aspekte angeht. Schweizer Holz wird nicht weit transportiert, was
die darin enthaltene Graue Energie reduziert. Aber Achtung: Das Bundesgesetz
über das öffentliche Beschaffungswesen definiert die Art des Verfahrens einer
Ausschreibung. Bauprojekte über 9,575 Mio. Franken müssen öffentlich
ausgeschrieben werden. Neubauprojekte der öffentlichen Hand müssen somit meist
öffentlich ausgeschrieben werden. Nach dem Grundsatz der Nichtdiskriminierung
darf hinsichtlich der Materialherkunft keine Forderung gestellt werden.
Schweizer Holz zu verlangen ist somit nicht zulässig. Dennoch können
öffentliche Bauten mit Schweizer Holz gebaut werden. Tipps und Tricks erfahren
Sie hier am Beispiel des Schulhauses Aeschi.
Weitere Informationen zum BöB finden Sie bei der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB.